Im Rahmen von Streitigkeiten mit Versicherungsunternehmen, über mögliche Deckungen oder die Schadenhöhe, geben wir Ihnen eine Einschätzung über die Deckungspflicht des Versicherers, oder eine mögliche Haftung Ihres Beraters, im Rahmen unserer möglichen Sachverständigentätigkeit.
Im außergerichtlichen Verfahren kann dies häufig eine mediative Wirkung haben, um mögliche gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Die Aufarbeitung der Grundlage in einem Gutachten gibt häufig Klarheit für beide Parteien.
Sofern Standpunkte nicht außergerichtlich erledigt werden können, dienen wir und unsere Gutachten Ihnen und Ihrem Rechtsbeistand als Privatgutachter für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche, oder einer Einschätzung/ Abwägung des Prozessrisikos.