Vermögensschäden im Rahmen der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sind die Schäden, die ohne einen vorherigen Sach- oder Personenschaden entstanden sind. Man spricht hier von sogenannten „echten“ Vermögensschäden.
Häufig wird verwechselt, dass die sogenannten „unechten“ Vermögensschäden, also die, denen ein Sach- oder Personenschaden vorausgegangen ist, aus anderen Haftpflichtversicherungen nicht ausreichend sind.
Leider ist dies im Schadenfall dann eine schlechte Erkenntnis.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bietet gerade für beratende Berufe, in denen keine Versicherungspflicht besteht (wie z.B. bei Anwälten, Notaren, Steuerberatern, etc.) einen wichtigen Fallschirm für das Unternehmen.
Anforderungsprofile und gesetzliche Vorgaben verschiedenster Berufsbilder werden immer komplexer, was große Schadenpotenziale nach sich zieht.
Wichtig hierbei ist, dass alle Mitarbeiter versichert sind. Anders als in der D&O Versicherung sind hier nicht nur die Organe und leitenden Angestellten versichert.
In vielen Produkten können heute neben den Außenansprüchen Dritter, bereits auch eigene Schäden mitversichert werden. Dies gibt weitere Sicherheit für die Stabilität des Unternehmens und des finanziellen Fundamentes.
Über die individuellen Möglichkeiten einer Absicherung in Ihren Tätigkeitsfeldern beraten wir Sie gerne