Im Fall der Absicherung des Unternehmens durch einen angestellten Mitarbeiter, gewähren wir den Kontrollorganen mit unseren Gutachten die Durchführung Ihrer Kontrollfunktion.
Sofern für eine haftungsminimierende Kontrolle eigenes Fachwissen zur Grundlage einer Feststellung fehlt, bieten unsere Tätigkeiten durch z. B. ein entsprechendes Audit mit Kurzgutachten, sichere Handlungsempfehlungen.
Hier werden zum einen Haftungsrisiken der Organe minimiert, zum anderen die unternehmerischen Risiken geschlossen.