Jedes Unternehmen sollte das Zahlungsverhalten und die Bonität seiner Kunden kennen, denn lange Zahlungsfristen und Fristüberschreitungen sind in den meisten Branchen heute leider keine Seltenheit.
Sie gewähren Ihrem Auftraggeber damit einen zinsfreien Kredit, der nicht besichert ist!
Eine Forderungsausfallversicherung springt ein, wenn Ihre Forderungen aus Warenlieferungen, Werk- oder Dienstleistungen fällig sind und nach einer mit dem Versicherer vereinbarten Karenzzeit noch nicht bezahlt wurden, oder Ihr Auftraggeber Insolvenz angemeldet hat. Im Leistungsfall zahlt Ihnen der Versicherer einen vereinbarten Prozentsatz der versicherten Forderung.
Je nach Anbieter wird dabei auf ein vorgeschaltetes Inkasso verzichtet, sodass Sie schnell zu Ihrer Liquidität kommen.
Ihre Auftraggeber melden Sie in der Regel vorab in einem Onlineportal an. Am besten schon während der Anbahnungsphase. Der Versicherer prüft für Sie die Bonität Ihrer Auftraggeber und gibt Ihnen eine Einschätzung der Versicherbarkeit des Auftrages.
Die Versicherer prüfen seit Jahrzehnten die Bonität von Unternehmen und Privatpersonen. Als Kunde profitieren Sie im Rahmen der Bonitätsprüfung von dieser Erfahrung. Machen Sie sich diese Expertise zunutze.
Aus dem Versicherungsbeitrag des Produktes (wenn Freiprüfungen inkludiert) wird somit bereits ohne Schadenfall, ein eminent wichtiger notwendiger Schritt der Geschäftsführung geleistet. Die Versicherung der Forderung zeigt ein hohes Maß an Organisationspflicht und Einhaltung der Corporate Compliance und wäre im Fall eines eintretenden Forderungsausfalls für den Geschäftsführer parallel haftungsmindernd.
Die Versicherungssumme der Forderungsausfallversicherung berechnet sich in der Regel anhand eines Faktors und dem Jahresnettobeitrag (z. B. 40fach und Prämie 1.000 Euro = 40.000 Euro Versicherungssumme), oder einer fest vereinbarten Jahresversicherungssumme.
Häufig gestellte Fragen
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Muss jeder Kunde separat versichert werden?
Nein, nicht immer. Es gibt je nach Versicherung vertraglich vereinbarte Deckungssummen (z. B. 5.000 Euro), die generell ohne Abfrage versichert sind. Man spricht hier von der sogenannten vertraglich vereinbarten Blinddeckung der Versicherer.
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Was ist, wenn ich keine Schäden habe?
Je nach Anbieter werden in dieser Konstellation Rückzahlungen von entrichteten Beiträgen vorgenommen. Dies sogar, wenn ein Schaden entstanden ist, aber eine festgelegte Schadenquote nicht erreicht wurde. Anzumerken ist, dass im Fall von Schäden auch eine Malus-Klausel (Beitragserhöhung) greifen kann.
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Was passiert, wenn ein Kunde die Forderung bestreitet?
Oft versuchen Auftraggeber, Zahlungen zu verweigern oder zu kürzen. Sie behaupten, Ihre erbrachte Leistung entspricht nicht der vereinbarten Qualität. Eine Forderungsausfallversicherung kann Ihnen dann, nach Begutachtung durch einen Sachverständigen, bei ordnungsgemäßer Leistung bereits bis zu 70 % (abzgl. Gutachterkosten) auf die bestrittene Forderung ausgleichen. Die Forderung wird dann geltend gemacht und bei Insolvenz oder Nichtausgleich.
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Was passiert, wenn ein Insolvenzverwalter eine beglichene Forderung zurückfordert?
Insolvenzverwalter haben bei insolventen Auftraggebern aufgrund der aktuellen Rechtslage die Möglichkeit, schon ausgeglichen Forderungen vor einer Insolvenz, zurückzufordern. Die Möglichkeiten hierfür sind in der Praxis leicht gegeben. Hierfür empfiehlt sich einen möglichen Baustein mitzuversichern, der Sie vor einem Ausfall schützt.